Mietrecht

30.03.2010


BGH: Wohnflächenabweichung von mehr als 10 Prozent stets Mangel der Mietsache

Rechtsgebiet: Mietrecht

Weicht die tatsächliche Wohnfläche der Mietsache von der Angabe im Mietvertrag zum Nachteil des Mieters um mehr als 10 Prozent ab, so stellt dies nach dem Bundesgerichtshof stets einen Mangel der Mietsache dar, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt.

Leistet er aufgrund der Unkenntnis des Mangels zu viel an Miete, so kann die Überzahlung auch nachräglich noch vom Vermieter zurück gefordert werden. Unerheblich ist hierbei, ob es sich um eine Wohnung oder um ein Einfamilienhaus mit Garten handelt. (BGH, Urteil vom 28.10.2009, VIII ZR 164/08)


27.02.2010


Keine Wohnungskündigung bei unpünktlicher Mietzahlung durch das Job-Center

Rechtsgebiet: Mietrecht

Entrichtet ein Wohnungsmieter die Miete immer wieder unpünktlich, so kann dies den Vermieter entsprechend § 543 BGB dazu berechtigten, das Mietverhältnis zu kündigen.

Der Bundesgerichtshof hatte sich nun mit der Frage zu beschäftigen, ob der Vermieter auch dann zur Kündigung berechtigt ist, wenn die Miete direkt vom Job-Center an ihn überwiesen wird und die Behörde immer wieder unpünktlich zahlt.

Letztendlich kann in diesen Fällen der Mieter nichts für die unpünktliche Mietzahlung und er muss sich auch das Verhalten der Behörde nicht zurechnen lassen.

Dementsprechend kann der Vermieter in diesen Fällen die Wohnung nicht kündigen. (BGH, Urteil vom 21.10.2009, VIII ZR 64/09)


19.01.2010


Keine Verpflichtung des Mieters, mit bestimmter Farbe zu streichen.

Rechtsgebiet: Mietrecht

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist eine im Mietvertrag enthaltene Klausel, wonach der Mieter während der Dauer des Mietverhältnisses in einer bestimmten Farbe streichen muss, unwirksam.

Hierdurch würde der Mieter unangemessen benachteiligt, da er dauerhaft in seiner persönlichen Lebensgestaltung eingeschränkt wäre. Konsequenz hieraus ist, dass die ganze Klausel unwirksam ist und der Mieter auch bei Auszug die Wohnung nicht streichen muss. (BGH, Urteil vom 23.09.2009, VIII ZR 344/08)


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