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Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinn sowohl das Straßenverkehrsrecht als auch das Luftfahrtrecht, das Eisenbahnrecht, das Recht über den Verkehr auf Wasserstraßen sowie das Seerecht. Der Begriff Verkehrsrecht wird im üblichen Sprachgebrauch jedoch nur auf den Straßenverkehr bezogen. Es umfasst mehrere Teilbereiche wie das Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (z. B. Haftung bei Unfällen), das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.), das Fahrerlaubnisrecht und Zulassungsrecht.
Das Verkehrsrecht wird als typisches Ordnungsrecht durch das Bundesrecht bestimmt. Geregelt wird das Verkehrsrecht durch die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Nutzungsausfall

Bei Verwicklung in einen Unfall besteht gegen den Unfallverursacher Anspruch auf einen Mietwagen für den Zeitraum der Instandsetzung eines geschädigten Fahrzeugs. Wird ein Mietwagen nicht in Anspruch genommen, besteht Anspruch auf Abgeltung des Nutzungsausfalls. Dieser ist je nach Fahrzeugtyp unterschiedlich hoch.

Schmerzensgeld

Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld nach einem Unfall mit einem anderen.

Schadenersatz

Schadensersatzansprüche gegenüber einem Unfallbeteiligten bzw. gegenüber der Haftpflichtversicherung können nach einem Unfall geltend gemacht werden.

Unfallregulierung

Zu den Aufgaben eines Anwalts für Verkehrsrecht gehört u.a. die Unfallregulierung. Dabei geht es hauptsächlich um die Abwicklung der aus einem Verkehrsunfall resultierenden Ansprüche und um die Frage, wer von wem wie viel verlangen kann.
Die Kosten hierfür hat grundsätzlich der Unfallverursacher zu tragen