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22.12.2009


Unterhaltsansprüche in der Verbraucherinsolvenz

Rechtsgebiet: Insolvenzrecht

Aus einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der von einem Unterhaltsberechtigten vor der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens über das Vermögen des Unterhaltsschuldners erwirkt worden ist, kann nach der Insolvenzeröffnung wegen Unterhaltsrückständen aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung nicht mehr vollstreckt werden.

Wird dem Schuldner des Verbraucherinsolvenzverfahrens Restschuldbefreiung in Aussicht gestellt, kann auch in der so genannten Wohlverhaltensphase die Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsrückständen aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung nicht mehr betrieben werden. (BAG, Urteil vom 17.09.2009, 6 AZR 369/08)