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27.10.2009


Schmerzensgeld für Knöchelverletzung aus Verkehrsunfall

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erleidet ein Unfallbeteiligter aufgrund des Unfalls einen Anriss des linken Innenknöchels und bildet sich hierdurch eine Schleimbeutelentzündung mit Reizung und Verhärtung der Sehne am linken Sprunggelenk, wodurch es zu einer bleibenden Minderung der Erwerbsfähigkeit um 10 Prozent kommt, so ist nach Ansicht des OLG Frankfurt ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 7.500,00 angemessen. (OLG Frankfurt, Urteil vom 19.08.2009, 7 U 23/08)

29.05.2009


Beweisverwertungsverbot bei Blutprobe

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Wird dem Beschuldigten eines Alkoholdeliktes Blut abgenommen, ohne dass diese Entnahme von einem Richter oder Staatsanwalt angeordnet wurde, so kann dies dazu führen, dass die Ergebnisse dieser Entnahme in einem späteren Strafprozess nicht zu Lasten des Angeklagten verwertet werden dürfen. (OLG Hamm, Beschluss vom 12.03.2009, 3 Ss 31/09)

In dem durch das OLG Hamm entschiedenen Fall wurde dem Beschuldigten nach einem Verkehrsunfall eine Blutprobe entnommen, welche eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 2,6 Promille erbrachte. Aufgrund einer langjährigen Praxis der beteiligten Polizeibeamten wurde hierbei zuvor – wie es an sich gesetzlich vorgesehen ist – nicht versucht, eine entsprechende richterliche Anordnung der Blutentnahme zu erlangen.

Nachdem der Beschuldigte zunächst durch das Amtsgericht wegen Vollrauschs verurteilt und ihm der Führerschein entzogen wurde, hob das Oberlandesgericht diese Entscheidung nun auf.

So kann das Ergebnis einer Blutentnahme dann nicht zu Lasten des Angeklagten verwertet werden, wenn durch die ermittelnden Polizeibeamten vor der Blutentnahme aufgund einer entsprechenden Praxis noch nicht einmal versucht wurde, einen Richter zu erreichen.

Letztendlich empfiehlt sich daher, sofern eine Verurteilung wegen eines Trunkenheitsdeliktes droht, immer einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung zu beauftragen. Dieser kann dann anhand der Ermittlungsakten abklären, ob die Blutentnahme ordnungsgemäß erfolgt und damit gerichtlich verwertbar ist.

26.04.2009


Restwert/Restwertaufkäufer aus dem Internet

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Überschreiten nach einem Verkehrsunfall die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeuges um mehr als 30 Prozent, liegt ein so genannter wirtschaftlicher Totalschaden vor.

In diesem Fall hat die Versicherung des Unfallverursachers grundsätzlich nur den so genannten Wiederbeschaffungsaufwand zu ersetzen, welcher sich wiederum aus der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Fahrzeuges ergibt.

Hierbei ist in der anwaltlichen Praxis immer wieder die Tendenz zu entdecken, dass die Versicherungen der Unfallverursacher zur Ermittlung des Restwertes Bezug nehmen auf Restwertbörsen bzw. spezialisierte Restwertaufkäufer im Internet, die teilweise noch erstaunlich hohe Preise für die beschädigten Fahrzeuge bieten und somit den letztendlich zu erstattenden Wiederbeschaffungsaufwand erheblich nach unten drücken.

Dies ist nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes jedoch nur in engen Grenzen und ausnahmsweise zulässig.

Benutzt der Geschädigte im Totalschadensfall sein unfallbeschädigtes aber fahrtaugliches und verkehrssicheres Fahrzeug weiter, ist bei der Abrechnung nach den fiktiven Wiederbeschaffungskosten in der Regel der in einem Sachverständigengutachten für den regionalen Markt ermittelte Restwert in Abzug zu bringen. (BGH, Urteil vom 13.01.2009, VI ZR 205/08)

Im Veräußerungsfall ist der Geschädigte grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen und kann vom Schädiger bzw. dessen Versicherung nicht auf einen höheren Restwerterlös verwiesen werden, der auf einem Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufkäufer erzielt werden könnte. (LG Saarbrücken, Urteil vom 17.11.2008, 13 S 124/08)

Nutzt der Geschädigte sein Fahrzeug nach dem Unfall weiter, obwohl es wegen der hohen Kosten nicht mehr reparaturwürdig ist, gilt für die Abrechnung des Schadens auf Gutachtenbasis nichts anderes. Er muss sich insbesondere nicht an einem Angebot eines Restwerthändlers außerhalb des ihm zugänglichen regionalen Marktes festhalten lassen oder sich auf ein sonstiges Restwertangebot verweisen lassen, das er wegen der tatsächlichen Weiternutzung seines Fahrzeuges nicht realisieren kann. (BGH, Urteil vom 06.03.2007, VI ZR 120/06)

21.04.2009


Cannabis im Blut = Fahrverbot?

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Jedenfalls nicht immer. Dieses Fazit kann man einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des OLG Celle vom 09.12.2008 entnehmen.

Zum Hintergrund:

Gemäß § 24a StVG handelt ordnungswidrig, wer unter der Wirkung von Cannabis im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt.

Diese Ordnungswidrigkeit wird im Regelfall mit einem Bußgeld in Höhe von EUR 500,00, vier Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat geahndet.

Problematisch hierbei ist immer wieder die Frage, ab wann von einer fahrlässigen Begehung des Tatbestandes auszugehen ist.

Hierzu hat das Oberlandesgericht Celle nunmehr entschieden, dass zumindest wenn zwischen Konsum und Autofahrt eine Zeitspanne von 23 Stunden liegt, nicht automatisch davon ausgegangen werden kann, dass der Betroffene bei Fahrtantritt noch die Möglichkeit der fortbestehenden Wirkung des Cannabiskonsums hat erkennen können. (OLG Celle, Beschluss vom 09.12.2008, Az. 322 SsBs 247/08)

Nach dieser Entscheidung muss dann, wenn zwischen Konsum und Fahrtantritt eine längere Zeitspanne liegt, im Einzelnen festgestellt werden, aufgrund welcher Umstände sich der Betroffene hätte bewusst machen können, dass der zurückliegende Cannabiskonsum noch Auswirkungen haben könnte.

Können diese Umstände nicht aufgeklärt werden, reicht alleine die Feststellung, der Betroffene habe Cannabis im Blut gehabt, zu einer Verurteilung nach § 24a StVG nicht aus.

19.04.2009


Reparatur- oder Totalschadensfall richtet sich nach Bruttowerten

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Übersteigen nach einem Verkehrsunfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeuges, liegt grundsätzlich ein so genannter "Wirtschaftlicher Totalschaden" vor.

Dennoch ist auch in diesen Fällen eine Instandsetzung des Fahrzeuges erlaubt und von der Versicherung des Unfallverursachers zu erstatten, wenn die die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 % übersteigen. (130 %-Grenze)

Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch, dass nicht nur eine "Notreparatur" vorgenommen werden darf, um dann auf Gutachtenbasis abrechnen zu können, sondern dass die Reparatur fachgerecht und in dem vom Gutachter festgestellten Umfang vorgenommen werden muss.

Zur Ermittlung, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes die Bruttoreparaturkosten, d.h. die Kosten einschließlich Mehrwertsteuer, dem Bruttowiederbeschaffungswert gegenüberzustellen. (BGH, Urteil vom 03.03.2009, VI ZR 100/08)

31.07.2008


Unfall im Ausland - Klage in Deutschland?

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Jährlich sind etwa 150.000 Deutsche unverschuldet in einen Verkehrsunfall im Ausland verwickelt.

Hierbei stellte sich in der Vergangenheit oftmals die Problematik, dass die Ansprüche der Geschädigten nach ausländischem Recht im Ausland gerichtlich geltend zu machen waren, was oftmals zu erheblichen Verzögerungen in der Schadensabwicklung geführt hat.
Der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat nunmehr am 06.05.2008 entschieden, dass Geschädigte, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, unmittelbar vor dem Gericht ihres Wohnsitzes Klage gegen den ausländischen Versicherer des Unfallverursachers erheben können. (BGH, Urteil vom 06.05.2008, VI ZR 200/05)

Voraussetzung für eine solche Direktklage ist allerdings, dass der ausländische Versicherer seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU hat und eine Direktklage gegen ihn nach ausländischem Recht zulässig ist.